
Projektbeschreibung
Der Dienstbetrieb des Amtsgerichtes Bitterfeld-Wolfen ist aktuell im Ortsteil Bitterfeld auf 3 Standorte verteilt. Der Hauptstandort in der Lindenstraße 9 ist eine Landesliegenschaft Die 2 weiteren Standorte, ebenfalls in der Lindenstraße in Bitterfeld, sind Mietobjekte, diese sollen aufgegeben werden.
Ziel der Baumaßnahme (GNUE) ist es, die Standorte zentral in einer sanierten landeseigenen Liegenschaft unterzubringen.
Um das Ziel der Baumaßnahme zu erreichen, wurde stufenweise der vorliegende Entwurf, unter Abbruch des ungenutzten Gefängnisgebäudes und der Anbauten, Neuordnung der Freiflächen und der Erweiterung des vorhandenen Gebäudes durch einen Neubau, entwickelt.
Hierbei werden die aktuellen Anforderungen an die Umsetzung des Dienstbetriebes eines Gerichtsgebäudes umgesetzt.
Das entwickelte Raumprogramm aus dem Bauantrag sollte unter Nutzung des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes des Amtsgericht in Verbindung mit einem Erweiterungsbau auf dem Grundstück in der Lindenstraße 9 funktional optimiert, unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der aktuellen Anforderungen umgesetzt werden.
Hierbei bildet der denkmalgeschützte Bestand den Ausgangspunkt der Planung. Nach intensiven Abstimmungen mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurde dem Ansatz zur Ausbildung nur eines zentralen Treppenhauses für die Erschließung und die Verbindung des Bestandsgebäudes und des Erweiterungsneubaus gefolgt, auch wenn hierdurch das vorhandene Treppenhaus abgängig wurde.
Aus dieser Entscheidung heraus ließ sich auf dem beengten Grundstück ein funktionaler Neubau entwickeln, in dem zum einen die notwendigen Funktionsanforderungen vollständig umgesetzt werden konnten, zum anderen bot sich die Möglichkeit, die baulichen Differenzen der beiden Gebäude harmonisch zu verbinden und im Resultat „EIN NEUES AMTSGERICHT“ zu schaffen.
Projektinformation
Planungsbüros
Hartmann + Helm Planungsgesellschaft mbH, Weimar
Bauherr
Land Sachsen-Anhalt
